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Die aktuellsten News von Steuertipps.de.
  • Sterbegeldversicherung abgetreten: Auswirkung auf Erbschaftsteuer und Bestattungskosten
    Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der Verstorbene zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen den Nachlass der Erben. Gleichzeitig können die Bestattungskosten vollständig als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich abgesetzt werden.
  • Ampel-Aus: Was bedeutet das für die Steuer-Gesetze?
    Die Ampel-Koalition ist Geschichte, Neuwahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Was bedeutet das für Gesetze, die noch nicht verabschiedet wurden? Kommt da noch was – oder gehen alle Verhandlungen von vorn los? Versuch einer Einschätzung.
  • Grundsteuer: Keine Aussetzung trotz Verfassungszweifel
    Das FG Münster hat entschieden, dass für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Im vorliegenden Fall konnte ein solches Interesse jedoch nicht festgestellt werden. Warum?
  • Sondertilgung: Alle Möglichkeiten bis zum 31.12. ausschöpfen
    Mit Sonderzahlungen auf ein Immobiliendarlehen spart man Zinskosten. Zudem steigt der Tilgungsanteil bei künftigen Zahlungen der Darlehensrate. Die Sondertilgung hat somit einen Zinseszinseffekt auf die Restlaufzeit, und man ist den Kredit schneller los.
  • Autoversicherung: Bis 30.11. kündigen, kann viel Geld sparen
    Bis Ende November besteht die Gelegenheit, zu einem günstigeren Kfz-Versicherer zu wechseln. Da es verschiedene Versicherungsvarianten mit erheblichen Preisunterschieden gibt, lassen sich im Einzelfall einige hundert Euro sparen.
  • Besonderes Kirchgeld in Sachsen war 2014 und 2015 verfassungswidrig
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen in Sachsen für die Jahre 2014 und 2015 verfassungswidrig ist. Betroffene Ehepaare könnten Geld zurückbekommen.
  • Influencer & Content Creator: Finanzämter wollen stärker kontrollieren
    Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer aktuellen Untersuchung erhebliche Defizite bei der Besteuerung von professionellen Social-Media-Akteuren wie Influencern und Content Creator festgestellt: Die Finanzämter verfügen oft nicht über ausreichend Daten, um deren Einkünfte korrekt zu erfassen und zu besteuern. Dies führt zu erheblichen finanziellen Ausfällen – jetzt soll gegengesteuert werden.
  • Handwerkerkosten: Höchstgrenzen ausreizen und Geld sparen
    Zwei Höchstgrenzen gilt es vor Jahresfrist bei Handwerkerleistungen zu beachten: erstens 6.000 Euro und zweitens 200.000 Euro, denn in bestimmten Fällen lässt sich damit auch jonglieren. Auch mit Haushaltshilfen lassen sich Steuern sparen.
  • Gesundheitskosten: Belastungsgrenze überwinden und Geld sparen
    Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Kosten für Zahnersatz und die Fahrt zum Arzt können bei der Steuer abgezogen werden – allerdings erst ab der individuellen Belastungsgrenze. Wie ist sie zu berechnen? Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen noch in diesem Jahr?
  • Steuererklärung: Spenden von der Steuer absetzen
    In der Vorweihnachtszeit wird traditionell viel gespendet: Wer genug hat, gibt anderen etwas ab. An das Thema Steuern denkt man dabei normalerweise nicht. Aber Spenden sind als Sonderausgaben abziehbar. Die Spendenquittung muss übrigens nicht mehr gleich ans Finanzamt geschickt werden – aufheben sollte man sie aber trotzdem.
  • Rentenerhöhung 2025: So viel mehr Rente gibt es ab dem 1.7.2025
    Ab dem 1. Juli 2025 soll die gesetzliche Rente um 3,5% steigen. So soll es im Entwurf des neuen Rentenberichts stehen, von dem zahlreiche Medien heute berichten.
  • Selbstständige: Winterreifen für den Firmenwagen richtig absetzen
    Wer keine Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol für sein Firmenfahrzeug hat, braucht Winterreifen. Wie diese steuerlich behandelt werden hängt davon ab, ob es sich um den ersten Satz Winterreifen handelt oder um Ersatz für abgefahrene Reifen.
  • Sozialversicherung: Neue Bemessungsgrenzen für 2025
    2025 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung deutlich steigen. Das Bundeskabinett hat neuen Beiträge beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
  • Kapitalverluste? Bis 15.12. handeln!
    Wenn Verluste aus Aktienverkäufen mit Gewinnen, die bei einer anderen Depotbank angefallen sind, verrechnet werden sollen, braucht man eine Verlustbescheinigung der Bank.
  • Vom TMG zum DDG: Diese Angabe muss auf der Internetseite geändert werden
    Auf vielen Websites findet sich im Impressum der Hinweis »Angaben gem. § 5 TMG«. Dies war früher schon überflüssig und ist inzwischen sogar falsch. Welche Angabe muss jetzt auf der Internetseite stehen?
  • »Movember« - was ein Schnurrbart mit der Gesundheit von Männern zu tun hat!
    Liebe Männer, habt ihr nicht auch schon mal darüber nachgedacht, euch einen Bart wachsen zu lassen oder, falls ihr schon einen habt, mal eine andere Form zu wählen? Dann wäre der November der perfekte Monat, um über den wieder beliebter werdenden Schnurrbart nachzudenken. Und: Keine Sorge, wir bei Steuertipps sind nun nicht dazu übergegangen, euch Modetipps geben zu wollen. Vielmehr steht ein ernstes Thema dahinter.
  • Steuererklärung: Hier schaut das Finanzamt genau hin
    Gerade wenn es den Staat etwas kosten könnte, wird das Finanzamt hellhörig. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wo die Tücken liegen und wo sich der Sachbearbeiter besonders viel Mühe bei der Prüfung geben wird.
  • Rentenlücken bis 45 schließen und früher in Rente gehen
    Bis 67 arbeiten? Nicht mit mir! So denkt sicher nicht nur die Generation 50plus. Vor allem Jüngere, die von einem möglichst frühen Abschied vom Arbeitsleben träumen, sollten sich so früh wie möglich um ihr Rentenkonto kümmern. Viele Rentenlücken können nämlich nur bis zum 45. Geburtstag geschlossen werden. Wer diese Chance nutzt, kann sich früher vom Job verabschieden.
  • Neues Förderangebot für Gründungen und Unternehmensnachfolgen
    Ab dem 1. November 2024 steht Gründern und Unternehmensnachfolgern ein neues Förderangebot zur Verfügung. Ziel des neuen ERP-Förderkredits Gründung und Nachfolge ist es, innovative Gründungen und erfolgreiche Unternehmensnachfolgen zu unterstützen.
  • Nachträgliche Zusammenveranlagung für gleichgeschlechtliche Ehepaare möglich
    Ein neues Urteil des FG Köln stärkt die Rechte von Paaren, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt haben: Sie können rückwirkend von den steuerlichen Vorteilen der Zusammenveranlagung profitieren – und damit auch von Steuererleichterungen, die ihnen zuvor verwehrt waren.

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